Im Rahmen des Masterstudiums Professionalisierung frühkindlicher Bildung sind zwei Pflichtpraktika im Umfang von insgesamt 240 Stunden zu absolvieren. Die Praktika können im gesamten Bundesgebiet oder auch im Ausland absolviert werden. Hier finden Sie weitere Informationen.

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Die Pflichtpraktika im Mastersudium PfB

Praktikum I

Ziel des Praktikums I ist, dass sich die Studierenden praktisch eine Methode der (früh-)pädagogischen Forschung anwenden und konkreten forschungsbezogenen  Fragestellungen in Kindertagesstätten nachgehen.

  • Es handelt sich um eine forschungsorientiertes Praktikum.
  • Das Praktikum wird in der Regel semesterbegleitend in der Vorlesungszeit im 1. Fachsemester absolviert.
  • Der Praktikumszeitraum umfasst 40 Arbeitsstunden.


Praktikum II

Im Rahmen des Praktikum II sammeln die Studierenden berufspraktische Erfahrungen und wenden im Masterstudium erworbene Kenntnisse auf konkrete Aufgaben des (früh-)pädagogischen Arbeitsfeldes an. Es stehen Erfahrungs- und Kompetenzerwerb für leitende, beratende, lehrende und/oder forschende Aufgaben und Tätigkeiten im Fokus.

  • Das Praktikum wird im 3. Fachsemesters als Blockpraktikum absolviert.
  • Das Praktikum kann sowohl semesterbegleitend als auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.
  • Der Praktikumszeitraum umfasst 200 Arbeitsstunden. 

 

Abweichungen sind möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an die derzeitige Praktikumsbeauftragte.

Praktikum I und Praktikum II müssen bei den Praktikumsbeauftragten angemeldet werden, bevor Sie mit dem Praktikum beginnen!

Zur Anrechnung der Pflichtpraktika des Masterstudiums melden Sie Ihr jeweiliges Praktikum fristgerecht an, lassen sich die Durchführung von der Praxisstelle bestätigen und verfassen einen Forschungsbericht (Praktikum I) oder erstellen ein wissenschaftliches Poster (Praktikum II). 

Anmeldung Ihres Praktikums

Im Praktikum I lassen Sie sich vor Beginn des Praktikums die Möglichkeit der Praktikumsdurchführung von der jeweiligen Praxisstelle bestätigen.

Die Anmeldung beider Praktika erfolgt bei den Praktikumsbeauftragten des Masterstudiengangs persönlich. Diese prüfen die Eignung und bestätigen das Praktikum mit ihrer Unterschrift. Damit ist Ihr Praktikum offiziell angemeldet.

Bestätigung Ihres Praktikums

Nach der Durchführung der Praktika ist jeweils das Formular „Praktikumsbestätigung“ bei der Praktikumsbeauftragten fristgerecht persönlich oder via Post einzureichen. 

Falls von der angestrebten Praxisstelle eine Bescheinigung darüber verlangt wird, dass im Masterstudiengang Professionalisierung frühkindlicher Bildung zwei Pflichtpraktika vorgesehen sind, können Studierende das Formular „Bescheinigung Pflichtpraktikum“ zur Vorlage in Ihrer Praxisstelle verwenden. Studierende wenden sich dafür an die jeweilige Praktikumsbeauftragte.

Als Praktikumsfelder können alle Institutionen oder Arbeitsfelder gewählt werden, in denen die Studierenden Einblicke in die unmittelbare (früh-)pädagogische Arbeit sowie in entsprechende institutionelle Zusammenhänge erhalten und sich unter Anleitung durch eine Fachkraft pädagogisch handelnd oder wissenschaftlich forschend erproben können.

Mögliche Praktikumsfelder sind zum Beispiel:

Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung

  • Fachschulen für Sozialwesen
  • Fachberatung


Bereich Leitung und Verwaltung von Organisationen im Bildungs- und Sozialwesen

  • Ministerien
  • Jugendämter
  • Träger von Kindertageseinrichtungen (freie oder kommunale)
  • (Familien-)Beratungsstellen
  • Kindertagesstätten

Bereich Forschung

  • Universitäten
  • Forschungsinstitute


Diese Liste ist nicht erschöpfend. Falls Sie ein Praktikum in einem anderen Bereich absolvieren wollen und glauben, dass es zu Ihrem Studium passt, kontaktieren Sie die Praktikumsbeauftragten.

Falls Sie Interesse an ein Praktikum im Ausland haben werden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte bzw. das Akademische Auslandamt der Universität Leipzig 

Wir unterstützen Sie gerne und können Ihnen durch unsere bestehenden Kooperationserfahrungen Praxispartner und entsprechende Kontaktpersonen nennen. Die Liste von Praxisstellen ist über einen passwortgeschützten Zugang zum moodle-Kurs des jeweiligen Praktikumsseminars einsehbar. Suche und Organisation eines Praktikumsplatzes liegen in der Verantwortung der Studierenden.

Der Arbeitsbereich Pädagogik der frühen Kindheit benennt zwei Praktikumsbeauftragte für die Praktika. Sie sind für die inhaltlich-reflexive Praktikumsbegleitung innerhalb der Praktikumsseminare sowie für die organisatorische Gestaltung der Praktika im Masterstudiengang verantwortlich. Das beinhaltet unter anderem die Anrechnung des Praktikums vor der Durchführung und Auskunftserteilung zu den Praktika.

Die Unterlagen für das Praktikum sind bei den Praktikumsbeauftragten sowie in den dazu angebotenen Seminaren erhältlich.

Praktikumsbeauftragte zum Praktikum I: folgt
Zuständigkeiten:

  • Grundlegende Informationen über Anforderungen des Praktikum I
  • Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz

Praktikumsbeauftragte zum Praktikum II: Romy Döring-Koch
Zuständigkeiten:

  • Grundlegende Informationen über Anforderungen des Praktikum II
  • Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz

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