Bitte wenden Sie sich mit diesen Anliegen an die entsprechende Ansprechperson im Prüfungsamt:
- Notenverbuchung
- Anmeldung einer Wiederholungsprüfung
- Leistungsnachweis (z.B. für Erasmus-Bewerbung)
- Notenübermittlung an das LaSuB
Für die Staatsprüfung ist das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) zuständig.
Prüfungen sind integrale Bestandteile der Module an der Universität Leipzig. Mit einer bestandenen Prüfung wird die erfolgreiche Teilnahme am Modul nachgewiesen. Erst dann gilt das Modul als erfolgreich abgeschlossen.
Aufgrund der Corona-Epidemie sind folgende Regelungen für die Arbeit der Prüfungsämter und die Realisierung der Prüfung zu beachten!!
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit der Einschreibung ins Modul. Die Form der jeweiligen Modulprüfung ist in den Prüfungsordnungen der Studiengänge manifestiert. Bei der Verwaltung Ihrer Prüfungsleistungen sind die Mitarbeitenden des Prüfungsamtes Ihre erste Ansprechperson.
Wichtige Regelungen
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit der Einschreibung ins Modul. Die Form der jeweiligen Modulprüfung ist in den Prüfungsordnungen der Studiengänge manifestiert. Bei der Verwaltung Ihrer Prüfungsleistungen sind die Mitarbeitenden des Prüfungsamtes Ihre erste Ansprechperson.
Bitte beachten Sie die Informationen auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes für Lehramtsstudiengänge
Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB).
Informationen zur Staatsprüfung im Studiengang Lehramt an Grundschulen finden Sie außerdem hier.
Informationen zu Prüfungsanliegen
Die Prüfenden der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät informieren über ihre jeweiligen Webseiten beziehungsweise über die zu den Modulen/Veranstaltungen gehörigen Moodle-Kurse über die Modalitäten der jeweiligen Modulprüfungen (zum Beispiel Termine für Informationsveranstaltungen, Abgabetermin, Umfang). Bitte informieren Sie sich an den entsprechenden Stellen.
Wiederholungsprüfungen entstehen, wenn Sie eine Modulprüfung nicht bestanden haben. Modalitäten zu den Wiederholungsprüfungen erfragen Sie bitte bei der modulverantwortlichen Person.
Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung (WHP) kann ausschließlich im Prüfungsamt erfolgen. Das Prüfungsamt berät Sie auch zu den maximalen Prüfungsversuchen. Auf den Seiten der Mitarbeitenden des Prüfungsamtes sind die Verfahrenswege für die verschiedenen Prüfungsangelegenheiten in den verschiedenen Bereichen/Studiengängen ausgewiesen.
Sollten Sie ein Modul belegt und die Prüfung nicht bestanden haben, besteht für Sie kein Anspruch, das Modul und dessen Teilveranstaltungen nochmals zu besuchen.
Sollte die zu erbringende Leistung veranstaltungsgebunden sein, z. B. ein Portfolio/Lerntagebuch zu einer Seminarreihe, müssen Sie die nochmalige Belegung der Veranstaltung schriftlich, formlos, begründet beim Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienganges/Bereiches beantragen (vgl. Gremien).
Terminierte Prüfungen (Klausur, mündliche Prüfung)
Wenn Sie aufgrund von Krankheit an einer Modulprüfung nicht teilnehmen können, reichen Sie Ihren Krankenschein binnen 3 Werktagen beim zuständigen Mitarbeitenden des Prüfungsamtes ein.
Sollten Sie für eine Modulprüfung krankgeschrieben sein, dann gilt für Sie automatisch der nächste Prüfungstermin dieses Moduls. Für den nächsten Termin müssen Sie sich nicht noch einmal anmelden. Die Anmeldung erfolgt auf Grund der Krankschreibung automatisch. Sie dürfen die Modulveranstaltungen nicht noch einmal belegen. Eine nochmalige Einschreibung ins Modul und auf die Veranstaltungen ist nicht möglich. Fehlen Sie an dem nächsten Termin unentschuldigt, gilt dies als nicht bestandener Versuch.
Prüfungen mit Bearbeitungszeit (z.B. Hausarbeit, Portfolio, Praktikumsbericht etc.)
Sollten Sie während der Bearbeitungszeit einer schriftlichen Prüfung erkranken, reichen Sie Ihren Krankenschein binnen 3 Werktagen beim zuständigen Mitarbeitenden des Prüfungsamtes ein.
Es verlängert sich die Bearbeitungszeit um die Tage der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit.
Informationen zum Nachteilsausgleich in Prüfungen finden Sie unter dem Menüpunkt Studieren mit Beeinträchigung.
Übersichtsseite 1. Staatsprüfung
Die Staatsprüfung teilt sich auf in
- die Staatsexamensarbeit (die in einem Semester geschrieben wird) und
- die mündlichen/schriftlichen Prüfungen (welche im Folgesemester zu absolvieren sind).
In dem Semester, in dem die Staatsexamensarbeit geschrieben wird, können noch letzte Module belegt werden.
Weitere Informationen zu den lehramtsbezogenen Abschlussprüfungen erhalten Sie beim Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB), Standort Leipzig sowie beim Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung
Studierende in den Studengängen Lehramt an Grundschulen und Lehramt Sonderpädagogik mit Grundschuldidaktik erhalten in höheren Semestern (GS ab 6. / SoPä ab 8.) eine Mail mit Informationen des Instituts für Pädagogik und Didaktik im Elementar- und Primarbereich. Auf diese Mail müssen Sie reagieren, wenn Sie im Folgesemster Ihre Staatsexamensarbeit schreiben und im darauf folgenden Semester Ihre Staatsexamensprüfungen ablegen wollen. Nähere Informationen zum Ablauf im Studiengang Lehramt an Grundschulen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Regelstudienverläufen.
Ansprechpersonen Lehramtsstudiengänge
Auf der Seite des Prüfungsamtes finden Sie eine Übersicht der für Sie zuständigen Mitarbeitenden im Prüfungsamt.