Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen zum Studium der Fachrichtung Gesundheit und Pflege im Lehramt an berufsbildenden Schulen. Im Studium haben Sie die Möglichkeit, Ihre Leidenschaft für Gesundheits- und Pflegeberufe mit Ihrer Begeisterung für Lehre und Pädagogik zu verbinden. Durch die Inspiration junger Menschen für Gesundheitsfachberufe leisten Sie einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung des Gesundheits- und Bildungssystems.
Wichtige Informationen zum Studienstart: Informationsveranstaltungen und Einschreibung
25. September 2024 - Allgemeine Einführungsveranstaltung zur Studienplanung, Moduleinschreibung und Studienstruktur
Vortragende: Ulrike Schürer, Dr. Philipp Berger und Dr. Felix Jawinski
Zeit: 10-13 Uhr
Ort: Digital über Zoom- 30. September 2024 - Betreute Moduleinschreibung
Zeit: 12 - 14 Uhr
Betreute Einschreibung in die Module mit Studierenden höherer Fachsemester und den Studienkoordinator:innen
Ort: Haus 5, Raum 132 und 133 - 9. Oktober 2024 - Stadtralley mit Fachschaftsrat und Vertreter:innen des Fachs
- 10. Oktober 2024 - Einführungsveranstaltung mit dem Fachbereich
Zeit: 10-14 Uhr
Ort: Haus 3, Raum 125
Suchen Sie sich zu allen Modulen des ersten Semesters Ihre Vorlesungs- und Seminartermine heraus. Dort dürfen Sie keine anderen Veranstaltungen planen.
Im Lehramt berufsbildende Schulen: Gesundheit und Pflege
Sie studieren alle von der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät im Lehrangebot/Vorlesungsverzeichnis angegebenen Modul für das 1. Fachsemester.
In TOOL wählen Sie für die Module: 07-GUP-0001 (Berufsfeldwissenschaft - Strukturen und Akteure) + 09-GUP-0002 (Anatomie I) die Einschreibgruppe “Staatsexamen Lehramt Gesundheit und Pflege”. Für das Modul 07-401-0401 (Einführung in die Berufs- und Wirtschaftspädagogik sowie die berufliche Didaktik) schreiben Sie sich bitte über die Einschreibgruppe “Staatsexamen Lehramt Bildungswissenschaften/Allgemeine Sonderpädagogik” ein.
Die Einschreibung für alle Module erfolgt über TOOL.
Zur Vorbereitung der Einschreibung am 30.09. empfehlen wir den Besuch der Einführungsveranstaltung am 25.09. um 10:00 Uhr (digital via Zoom) und bei Bedarf die begleitete Einschreibung am 30.9.2024 ab 12.00 Uhr im Haus 5 in den Räumen 132 und 133. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Endgerät (Laptop, Smartphone, Tablet) mit.
Darüber hinaus haben Sie ein Kernfach. Bitte informieren Sie sich jewiels dort, wie die Einschriebung funktioinert:
- Kernfach Chemie
- Kernfach Deutsch
- Kernfach Englisch
- Kernfach Ethik
- Kernfach Evangelische Religion
- Kernfach Geschichte
- Kernfach Informatik
- Kernfach Kunst
- Kernfach Mathematik
- Kernfach Sport
- Kernfach Gemeinschaftskunde/Recht/Wirtschaft
Laut Studienverlaufsplan studieren Sie auch 10 Leistungspunkte Ergänzungsstudien.
Diese sind für das erste Fachsemester auch noch nicht empfohlen, können aber frei im Studienverlauf belegt werden.
Im TOOL-Leitfaden für Studierende finden Sie eine Anleitung zur Moduleinschreibung
Die Einschreibung erfolgt über TOOL.
Zur Vorbereitung der Einschreibung am 30.09. empfehlen wir den Besuch der Einführungsveranstaltung am 25.09. um 10:00 Uhr (digital via Zoom) und bei Bedarf die begleitete Einschreibung ab 12.00 Uhr im Haus 5 in den Räumen -132 und -134 (Untergeschoss). Bitte bringen Sie Ihr eigenes Endgerät (Laptop, Smartphone, Tablet) mit.
Bitte beachten Sie: Sie können nur Lehrveranstaltungen besuchen, für die Sie sich (in der Regel über TOOL) auch eingeschrieben haben. Wenn Sie in ein Ihnen nach Regelstudienverlauf zustehendes Modul nicht einschreiben können, wenden Sie sich umgehend (!) an die Studienkoordination (Kontaktformular rechts).
Die gleichzeitige Belegung verschiedener Lehrveranstaltungen ist nicht möglich. Bitte prüfen Sie Ihre Lehrveranstaltungsplanung also auf Zeitüberschneidungen innerhalb eines Moduls UND zwischen Modulen.
Wenn Sie sich nur überschneidend eintragen konnten, wenden Sie sich bitte ebenfalls umgehend an die Studienkoordination.
Video-Tutorial
Allgemeine Informationen zum Studium
Hier finden Sie eine tabellarische Darstellung des empfohlenen Studienverlaufsplans. Dieser kann in Abhängigkeit von Teilzeitregelungen oder dem gewählten allgemeinbildenden Fach abweichen.
Für folgende Kombinationsfächer gibt es einen gesonderten Studienverlaufsplan:
Das aktuelle Vorlesungsverzeichnis der Fachrichtung Gesundheit und Pflege finden Sie bei AlmaWeb (Zentrum für Lehrer:innenbildung und Schulforschung).
Die Einschreibung in die Module erfolgt über Tool.
Hier erfahren Sie mehr über die Moduleinschreibung.
Hinweise für das erste Fachsemester (Wintersemester 2023/24)
Im ersten Semester Ihres Studiums Lehramt an berufsbildenden Schulen in der Fachrichtung Gesundheit und Pflege belegen Sie folgende Module:
- Gesundheit und Pflege (zum Vorlesungsvzerichnis des ZLS)
- 07-GUP-0001: Berufsfeldwissenschaft: Strukturen und Akteure (Seminar, Übung)
- 09-GUP-0002: Anatomie I (Vorlesung, Seminar, Praktikum)
- Bildungswissenschaften (zum Vorlesungsverzeichnis der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät)
- 07-401-0401: Einführung in die Berufs- und Wirtschaftspädagogik sowie die berufliche Didaktik (Vorlesung, Seminar, Übung)
- Im allgemeinbildenden Fach finden Sie das Vorlesungsverzeichnis im AlmaWeb oder auf den Seiten der verantwortlichen Fakultät.
Im Studium der Fachrichtung Gesundheit und Pflege kann derzeit ausschließlich die Vertiefungsrichtung Gesundheit (nicht Therapie oder Pflege) gewählt werden. Sollten sich dahingehend Änderungen ergeben, erfahren Sie die Informationen rechtzeitig.
Um zur Ersten Staatsprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie ein mindestens zwölfmonatiges Praktikum im Gesundheitswesen oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf nachweisen. (LAPO I § 102)
Gesamtdauer
Der zeitliche Umfang des Berufspraktikums beträgt mindestens 52 Wochen bei einer nachgewiesenen Wochenarbeitszeit von mindestens 32 Stunden (= Vollzeit). Die Praktika sind in zusammenhängenden Abschnitten von jeweils mindestens vier Wochen zu absolvieren, um Einblicke in die Organisation und Struktur der Praktikumseinrichtungen zu ermöglichen. Wird das Berufspraktikum nicht in Vollzeit erbracht, erfolgt eine anteilige Anerkennung der nachgewiesenen Praktikumszeit, sofern die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 8 Stunden umfasst. Urlaubstage werden grundsätzlich nicht vom anzuerkennenden Praktikumszeitraum abgezogen. Ausnahme sind Berufspraktika von vier Wochen, in denen keine Urlaubstage enthalten sein dürfen.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, das Berufspraktikum bereits vor Studienbeginn zu absolvieren, um das Studium in Regelstudienzeit abschließen zu können.
Zielstellung und Inhaltliche Anforderungen
Übergeordnetes Ziel des Berufspraktikums sind das Wissen um und das Einfühlen in die Berufswelt der Auszubildenden bzw. Schüler:innen, denen Sie in Ihrem späteren Berufsleben als Lehrkräfte gegenübertreten. Das Berufspraktikum dient einerseits dem Erwerb fachpraktischer Kompetenzen des jeweiligen Handlungsfeldes und gewährt andererseits Einblicke in die tägliche Arbeit der Gesundheitsfachberufe. Sie lernen die Organisation und Struktur sowie die Chancen und Herausforderungen der Einrichtungen und Institutionen im Bereich Gesundheit und Pflege kennen.
In jedem Fall ist auf die Einschlägigkeit der Tätigkeiten zu achten, d. h., der Einsatz muss in berufsfeldtypischen Tätigkeitsfeldern der Gesundheitsfachberufe erfolgen. Im Zweifelsfall sollten Sie die Eignung der Praktikumsstätte bzw. Praktikumstätigkeit mit der Studiengangkoordination der Fachrichtung Gesundheit und Pflege vorab absprechen, um die Anerkennung zu gewährleisten. Neben Hospitationen und Assistenztätigkeiten, die eine möglichst große Bandbreite der beruflichen Tätigkeit abdecken sollten, ist die selbstständige Übernahme adäquater berufsbezogener Aufgaben ausdrücklich anzustreben.
Anrechnung von Ausbildungszeiten und praktischen Tätigkeiten
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf
Das Praktikum kann vollständig durch eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung im Gesundheitswesen ersetzt werden. Unter anderem umfasst dies die Gesundheitsberufe, die Sie beim Bundesministerium für Gesundheit einsehen können.
Nachgewiesene Ausbildungszeiten in den genannten Berufen ohne Ausbildungsabschluss können nach Absprache mit bis zu sechs Monaten (ggf. auch mehr) angerechnet werden. Der Berufsabschluss zur/zum Tiermedizinischen Fachangestellten und zum/zur Tierarzt/-ärztin wird mit bis zu sechs Monaten auf das erforderliche Berufspraktikum in einem personenbezogenen Gesundheitsberuf angerechnet.
Weitere einschlägige praktische Tätigkeiten im Berufsfeld
Darüber hinaus können auf das Berufspraktikum können mit bis zu sechs Monaten angerechnet werden:
- einschlägige praktische Studiensemester an Fachhochschulen oder vergleichbaren Einrichtungen,
- einschlägige berufliche Tätigkeiten,
- die Beschulung an einem einschlägigen Beruflichen Gymnasium in der Vertiefung Gesundheit und Soziales, wenn die allgemeine Hochschulreife erreicht wurde.
Anerkennung und Verbuchung des Berufspraktikums
Für die Anerkennung und Verbuchung nutzen Sie bitte das folgende Formblatt:
Nachweis über ein Berufspraktikum
433 KB
Der Prozess der Anerkeunnung und Verbuchung des Berufspraktikums gestaltet sich wie folgt:
- Durch Vorlage der Originaldokumente erfolgt die Anerkennung des Berufspraktikums bei der/dem zuständigen Studiengangkoordinator:in.
- Auf Ihrem Formblatt („Laufzettel“) wird die Anerkennung durch Unterschrift/Stempel (anteilig) vorgenommen.
- Die (anteilige) Verbuchung des Berufspraktikums im AlmaWeb erfolgt durch Vorlage des Formblatts bei Sandra Rößler, Ihrer GUP-Ansprechpartnerin beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge.
Das Büro für Schulpraktische Studien des Zentrums für Lehrer:innenbildung und Schulforschung ist für die Umsetzung der fünf Pflichtpraktika (SPS I bis IV) im Lehramtsstudium verantwortlich.