Für die Bewerbung auf die verschiedenen Studiengänge der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät stellen wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen zur Verfügung.

Inhaltsangabe

  • Bewerbungsmodalitäten Masterstudiengänge
  • Ansprechpersonen der jeweiligen Studiengängen
  • Studiengang-/Studienortwechsel

Bewerbungsmodalitäten Masterstudiengänge

Infos zur Bewerbung für den Masterstudiengang M.A. Begabungsforschung und Kompetenzentwicklung finden sich hier:

Homepage des Studiengangs

Studienangebot


Fachspezifische Zugangsvoraussetzung

Die Fachspezifische Zugangsvoraussetzung ist der Nachweis über Englischkenntnisse Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Info Spachniveaus). Der Nachweis muss bis zum bis 15.07.2023 (Ausschlussfrist) per E-Mail gesendet werden. Sie erhalten anschließend einen Bescheid über das Bestehen/Nichtbestehen der fachspezifischen Zugangsvoraussetzung. Das Bestehen der fachspezifischen Zugangsvoraussetzung ist für eine spätere Immatrikulation zwingend erforderlich. Eine fristgerechte Anmeldung zur Prüfung der fachspezifischen Zugangsvoraussetzung bis 15.07.2023 ist deshalb unabhängig von der Bewerbung auf den Studienplatz bis 15.09.2023 notwendig!

Der Masterstudiengang Child Development and Intervention ist der Nachfolger von Early Childhood Research.

Infos zu Bewerbung für den Masterstudiengang Child Development and Intervention finden Sie hier:

Homepage des Studiengangs

Studienangebot

Die Bewerbungsfrist wird verlängert. Sie können sich noch bis zum 14.06.2024 für das Wintersemester 2024/25 bewerben.

Infos zu Bewerbung für den Masterstudiengang Professionalisierung frühkindlicher Bildung finden Sie 

Ansprechpersonen der jeweiligen Studiengängen

Ihre Fragen zum Lehramtsstudium und dessen Bewerbungsprocedere beantwortet Ihnen die

Zentrale Lehramtsberatung

Fragen zu den Bewerbungsverfahren der Masterstudiengänge beantworten Ihnen die Ansprechpersonen in den Studiengängen:

Begabungsforschung und Kompetenzentwicklung M.A.

 Alexandra Süß

Alexandra Süß

Studiengangskoordination und -beratung

Allgemeine Erziehungswissenschaft
Haus 7
Marschnerstraße 29 a, Raum 219
04109 Leipzig

Professionalisierung frühkindlicher Bildung M.A.

Dr. Elisa Oppermann

Dr. Elisa Oppermann

Studienfachberatung

Pädagogik der frühen Kindheit
Haus 3
Marschnerstraße 31, Raum 135
04109 Leipzig

Child Development and Intervention M.Sc.

Prof. Dr. Tina Malti

Prof. Dr. Tina Malti

Universitätsprofessorin

Frühkindliche Entwicklung und Gesundheit
Haus 7
Marschnerstraße 29 a
04109 Leipzig

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Foto: Drei Studierende der Erziehungswissenschaft in der Lernwerkstatt sitzen um einen runden Tisch herum und betrachten einen Globus
Studenten der Erziehungswissenschaft in der Lernwerkstatt, Foto: Christian Hüller

Studiengang-/Studienortwechsel

Sollten Sie bereits studieren und sich aus einem anderen Studiengang heraus auf einen der Studiengänge der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät bewerben wollen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.

Wenn Sie bereits an einer anderen Universität bzw. Hochschule auf Lehramt studieren, ist es sinnvoll, sich auf ein höheres, u. U. zulassungsfreies Fachsemester zu bewerben. Dafür benötigen Sie für Ihre beiden Fächer einen Anrechnungsbescheid, in dem Ihnen vom jeweiligen Insititut bescheinigt wird, auf welches Fachsemester Sie sich bewerben können. In der Grundschule ist das zweite Fach „Grundschuldidaktik“.

Die Beantragung der Anrechnung von Leistungen erfolgt im jeweils dafür zuständigen Prüfungsausschuss. Reichen Sie dafür langfristig, möglichst bevor Sie sich bewerben einen Nachweis ein, welche Leistungen Sie an der der aktuellen Hochschule bereits erbracht haben bzw. welche Module/Veranstaltungen Sie dort aktuell noch belegen. Bildungswissenschaftliche Module sind für die Einstufung in ein höheres Fachsemsters zunächst nicht relevant.

Der Anrechnungsbescheid, den Sie dann ggf. erhalten,

Lehramt Grundschule und Lehramt Sonderpädagogik:
Füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es mit den o.g. Nachweisen an diese Adresse .

Lehramt Sonderpädagogik:
Beantragung für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte

Sie erhalten dann einen Bescheid, aus dem hervorgeht, auf welches Fachsemester Sie sich über das Studienportal AlmaWeb bewerben können. Dieser Bescheid umfasst noch nicht die Anerkennung konkreter Leistungen für Module der Universität Leipzig. Diese ist in einem zweiten Schritt nach erfolgter Immatrikulation zu beantragen. Hierfür können Sie denselben Link nutzen...

Wenn Sie an der Universität Leipzig aus einem anderen Studiengang in einen Lehramtsstudiengang wechseln wollen, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

  • Sollten Sie sich aus einem Bachelor- oder Masterstudiengang mit einem Fach bewerben, dass als Kernfach in den Lehramtsstudiengängen studierbar ist, können Sie die Anrechnung von Leistungen auf die Fachwissenschaften im jeweiligen Lehramtskernfach beantragen, um dort in einem höheren Fachsemester zu starten.
  • Sollten Sie in den Studiengang Lehramt an Grundschulen wechseln wollen, bewerben Sie sich in den Grundschuldidaktiken immer auf das erste Semester.
  • Nur wenn Sie bereits im Lehramt Sonderpädagogik mit dem Kernfach Grundschuldidaktik studieren, ist bei einer Bewerbung auf das Lehramt an Grundschulen die Einstufung in ein höheres Fachsemester in den Grundschuldidaktiken möglich.
  • Bei der Bewerbung auf das Lehramt Sonderpädagogik (LA SP) mit dem Kernfach Grundschuldidaktikaus dem Lehramt an Grundschulen heraus, können ebenso die bereits abgeschlossenen Module der Grundschuldidaktiken angerechnet werden.
  • Für die Sonderpädagogischen Fachrichtungen bewerben Sie sich auf das erste Fachsemester. Das gilt auch, wenn Sie sich aus einem Bachelor- oder Masterstudiengang auf ein entsprechendes Kernfach im LA SP bewerben.

Bei der Beantragung des Anrechnungsbescheides verfahren Sie wiefolgt:

  • Die Beantragung der Anrechnung von Leistungen erfolgt im jeweils dafür zuständigen Prüfungsausschuss. Reichen Sie dafür einen Nachweis ein, welche Leistungen Sie an der der aktuellen Hochschule bereits erbracht haben bzw. welche Module/Veranstaltungen Sie dort aktuell noch belegen.
  • Sie erhalten dann einen Bescheid, aus dem hervorgeht, auf welches Fachsemester Sie sich über das Studienportal AlmaWeb bewerben können.

Prüfungsausschüsse an der Fakultät

  • Die Anrechnung von Leistungen, die an einer anderen Universität oder in einem anderen Studiengang erworben wurden, ist etwas anderes als die Anerkennung von Leistungen.
  • Die Anrechnung von Leistung erfolgt im Bewerbungsprozess, um für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester eingestuft werden zu können. Damit verbunden ist nicht die Verbuchung der bereits erworbenen Leistungen in Ihrem Studienleistungskonto.
  • Die Anerkennung von Leistungen aus einer anderen Hochschule oder aus einem anderen Studiengang erfolgt nach Ihrer Immatrikulation. Sie beantragen diese für Ihre Fächer in den jeweiligen Instituten.
  • Die für die Anerkennungsanträge notwendigen Dokumente finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Prüfungsausschüsse der Bereiche und Fakultäten. Reichen Sie dafür die Unterlagen ein, die nachweisen, welche Leistungen Sie bereits (woanders) erbracht haben (z. B. Transcript of Records). Darüber hinaus sollten Sie die entsprechenden Auszüge des Modulhandbuchs Ihrer bisherigen Universität bzw. Hochschule mitbringen. Sie geben Auskunft über die Anforderungen der von Ihnen bereits abgeschlossenen Module und stellen die Basis und notwendige Voraussetzung für die Zuordnung zu Modulen der Universität Leipzig und damit den eigentlichen Anerkennungsprozess dar.

Prüfungsausschüsse an der Fakultät

Sie erhalten von den Prüfungsausschüssen einen Anerkennungsbescheid, den Sie zeitnah in dem für Sie zuständigen Prüfungsamt einreichen. Der für Sie zuständige Prüfungsmanager verbucht die anerkannten Leistungen in Ihrem AlmaWeb-Konto.

Prüfungsamt der Geisteswissenschaften und aller Lehrämter

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