Informationen zum Studium
- grundständiges Studium in Voll- oder Teilzeit
- Abschluss Staatsexamen
- Lehrsprache Deutsch
- Studienbeginn im Wintersemester
- Regelstudienzeit 10 Semester
- 300 Leistungspunkte
- örtliche Zulassungsbeschränkung
Das Lehramt Sonderpädagogik hat in den einzelnen Förderschwerpunkten einen NC, der zusätzlich zu einem möglichen NC im gewählten Fach erreicht werden musste.
Studiert werden zwei Förderschwerpunkte. Einer dieser beiden Förderschwerpunkte ist entweder „Emotionale und soziale Entwicklung“ oder „Lernen“. Als zweiter Förderschwerpunkt kann „Geistige Entwicklung“, „Körperliche und motorische Entwicklung“ oder „Sprache und Kommunikation“, aber auch „Lernen“ oder „Emotionale und soziale Entwicklung“ gewählt werden.
Weiterhin wird ein Unterrichtsfach der Oberschule (Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik/Philosophie, Evangelische Religion, Geschichte, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Sport oder Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales) oder die Grundschuldidaktik (bestehend aus 4 Fächern: Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und ein Wahhlfach: Kunst oder Musik oder Sport oder Werken) belegt. Der Bereich der Bildungswissenschaften ist darüber hinaus Teil jedes Lehramtsstudienganges.
WICHTIG: Der Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ist nicht studierbar in Kombination mit den Fächern Chemie, Informatik und Physik.
Hochschulreife
Sie benötigen eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife.
Studienbewerber/innen, die Lehramt Sonderpädagogik studieren wollen, müssen spätestens bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation nachweisen, dass sie ein Sozialpraktikum in einer beliebigen Kinder-, Jugend- oder Sozialeinrichtung im Umfang von vier Wochen absolviert haben.
Praktikum
Für das Kernfach Wirtschaft/Technik/Haushalt - Soziales im Studiengang Lehramt Sonderpädagogik müssen die Studienbewerber/innen, ebenfalls spätestens bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation, zusätzlich ein einschlägiges Praktikum im Umfang von zwei Wochen durchlaufen haben. Das Praktikum kann in den Bereichen: Holz- und Metallverarbeitung, Bau, Technik/Elektronik, Landwirtschaft, Gastronomie und in weiteren WTH/S assoziierten Bereichen absolviert worden sein.
Phoniatrisches Gutachten
Die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens ist verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung.
Ein phoniatrisches Gutachten kann nur von einem Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniater und Pädaudiologe) oder einem Facharzt für HNO-Heilkunde mit der Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen erstellt werden und ist kostenpflichtig. Ein logopädisches Gutachten ist nicht ausreichend.
Eine Übersicht über die zuständigen Fachärzte an Ihrem Heimat- oder Studienort finden Sie in Ärzteverzeichnissen, Telefonbüchern und im Internet. Darüber hinaus können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse erfragen.
Eignungsprüfung
Für die Kernfächer Kunst, Musik und Sport müssen vor der Aufnahme des Studiums Eignungsprüfungen abgelegt werden. WICHTIG: Die Anmeldung zur Eignungsprüfung ersetzt nicht die Bewerbung für das Studium.
Für die Wahlfächer Kunst und Musik (nur Studierende mit Kernfach Grundschuldidaktiken) findet nach Beginn des Studiums ein Aufnahmegespräch statt (Musik) bzw. ist nach Beginn des Studiums eine Mappe einzureichen, die durch eine Eignungsprüfungskommission bewertet wird (Kunst). Für die Wahlfächer Sport und Werken ist keine Eignungsprüfung vorgesehen.
In einigen Fächern sind sprachliche Voraussetzungen vor oder innerhalb des Studiums zu erbringen. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten Ihrer gewählten Fächer, ob fremdsprachliche Voraussetzungen nachgewiesen werden müssen.
Ziel des Studiums ist der Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Sonderpädagogik, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages im Lehramt Sonderpädagogik erforderlich sind.
Dazu sind folgende Kompetenzziele unabdingbar:
- Erwerben eines Verständnisses von Sonderpädagogik, Integration und Inklusion
- Kennen der Grundlagen von zwei sonderpädagogischen Förderschwerpunkten
- Kennen von Fördermaßnahmen in diesen beiden Förderschwerpunkten
- Umsetzen sonderpädagogischer Fördermaßnahmen im Gemeinsamen Unterricht
- Anwenden fachrichtungsspezifischer Möglichkeiten der Unterrichtsplanung und -gestaltung
- Erwerben von Kenntnissen in Förderdiagnostik, Förderplanung und Beratung
- Kennen und Anwenden von Forschungsansätzen und Innovationen
Die Studierenden wählen zwei Förderschwerpunkte und ein Fach der Obeschule bzw. Grundschuldidaktik.
Der Studiengang umfasst in seiner Struktur
- das Studium der Bildungswissenschaften und der Allgemeinen Sonderpädagogik (50 LP),
- das Studium der beiden Förderschwerpunkte (je 60 LP, insgesamt 120 LP)
- das Studium eines Faches und seiner Didaktik bzw. der Grundschuldidaktik (80 LP),
- Ergänzungsstudien (20 LP).
Darin integriert sind die Praktika: SPS I in den Bildungswissenschaften, SPS II + SPS IV im ersten Förderschwerpunkt, SPS III + SPS V im zweiten Förderschwerpunkt.
Dazu kommen die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit in einem der oben genannten Studienbereiche (20 LP) und die Zeit für das Vorbereiten und Ablegen der Ersten Staatsprüfung (10 LP).
Bewerbung
Die Bewerbung im Lehramt Sonderpädagogik richtet sich nach den von Ihnen gewählten sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie Ihrem gewünschten Kernfach.
Bitte informieren Sie sich deshalb ebenfalls auf der Seite Ihres gewünschten Kernfachs. Die Bewerbung ist nur erfolgreich, wenn Sie im Kernfach und der Sonderpädagogik eine Zulassung erhalten.
Die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte sind im 1. Fachsemester zulassungsbeschränkt.
- Studienbeginn: Wintersemester
- Zulassungsbeschränkt (NCU): ja
- Bewerbungsfrist: in der Regel 02.05.-15.07. (Aktuelle Informationen)
- Bewerbungsportal: AlmaWeb
Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Seiten Online-Bewerbung und Bewerbung für ein Lehramtsstudium. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Verbesserungen der Zulassungschancen.
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite International.
Die Bewerbung im Lehramt Sonderpädagogik richtet sich nach den von Ihnen gewählten sonderpädagogischen Fachrichtungen sowie Ihrem gewünschten Kernfach.
Bitte informieren Sie sich deshalb ebenfalls auf der Seite Ihres gewünschten Kernfachs.
Für die sonderpädagogischen Fachrichtungen (Förderschwerpunkte) gilt:
- Studienangebot im Wintersemester: 3. FS, 5. FS, 7. FS und 9. FS
- Studienangebot im Sommersemester: 2. FS, 4. FS, 6. FS, 8. FS und 10. FS
- Bewerbungsportal: AlmaWeb
- besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Anrechnungsbescheid, phoniatrisches Gutachten
Um einen Anrechnungsbescheid (Einstufung in ein höheres Fachsemester) zu erhalten, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Studienbüro auf.
Informationen finden Sie auch auf der Seite Bewerbung für höhere Fachsemester.
Internationale Studierende finden Informationen zu den Bewerbungsfristen und zum Bewerbungsverfahren auf der Seite International.
FAQ
Bitte wenden Sie sich an die Zentrale Lehramtsberatung.
Bitte beantragen Sie die Anerkennung von Leistungen anderer Hochschulen sowie die Höherstufung im Fachsemester bei Henrike Petzold: Mail schreiben