Studium
Informationen zur Einführungswoche für neuimmatrikulierte Studierende im Masterstudiengang Professionalisierung frühkindlicher Bildung finden Sie hier.
Allgemeine Informationen
Was zeichnet den M.A. Professionalisierung frühkindlicher Bildung aus?
Im Rahmen des Masterstudiums Professionalisierung frühkindlicher Bildung erwerben Studierende analytische und didaktisch-methodische Fachkompetenzen auf drei Ebenen:
- Die Ebene der Aus- und Weiterbildung,
- Die Ebene der Fach- und Praxisberatung
- Die Ebene der direkten Arbeit mit Kindern.
Das Masterstudium bietet vielfältige Möglichkeiten der individuellen Schwerpunktsetzung und Vertiefung von Inhalten entsprechend der eigenen Interessen.
Das Studium vermittelt überfachliche Handlungskompetenzen wie Beratung, Gesprächs- und Verhandlungsführung. Dabei legen die Dozierenden viel Wert auf praktische Erprobung und eine kontinuierliche sowie ausführliche Reflexion eigener Lernprozesse.
Auch didaktische Lehrkompetenzen, etwa im Bereich der Erwachsenenbildung oder auch Projektarbeit und -management werden vermittelt und praktisch erprobt.
Durch die intensive Auseinanderseitzung mit kindlichen Lern- und Entwicklungsprozessen und Anforderungen des beruflichen Alltags frühpädagogischer Fachkräfte sowie die praktische Anwendung von qualitativen wie quantitativen Forschungsmethoden erlangen die Studierenden eine fundierte wissenschaftliche Qualifikation.
Eine Promotion im Anschluss an den Masterabschluss ist möglich.
Informationen für Studierende
Hier finden Sie Informationen zu Praktika, zur Masterarbeit und zu Prüfungsangelegenheiten im Masterstudiengang.
Häufig gestellte Fragen
Fragen zur Bewerbung
Für den Masterstudiengang stehen etwa 30 Studienplätze pro Semester zur Verfügung. Es gibt keinen einheitlichen NC. Sollte die Zahl der Bewerbenden die ausgewiesene Kapazität übersteigen, werden die Studienplätze nach den Ergebnissen eines Auswahlverfahrens vergeben. Eine Kommission prüft die Bewerbungen nach festgelegten Kriterien und erstellt eine Rankingliste. Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen.
Der Masterstudiengang verfügt über 30 Plätze. Eine sichere Prognose zu den Chancen für den Erhalt einer Zulassung ist nicht möglich.
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzung erfüllen nehmen am Auswahlverfahren teil. Eine für den Masterstudiengang einberufene Prüfungskommission bildet eine Rangliste entsprechend festgelegter Auswahlkriterien. Berücksichtigung finden die folgenden Aspekte:
- die vorliegenden Noten des ersten Hochschulabschlusses zum Zeitpunkt der Auswahlprüfung
- das Motivationsschreiben
- studiengangrelevante Qualifikationen, Qualifikationsarbeiten oder Veröffentlichungen
- einschlägige Berufserfahrung und/oder Praktika.
Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.
Erwartet werden ein Hochschulabschluss im Bereich frühkindlicher Bildung und Erziehung oder eines fachverwandten Studiengangs (z.B. Erziehungs-, Bildungswissenschaft, Lehramt, Soziale Arbeit oder ähnliches) unter Nachweis von mindestens 60 LP mit Bezug auf pädagogische, didaktische, psychologische und/oder soziologische Zugänge zur Bildung und Entwicklung in der Kindheit sowie der Nachweis von Englischkenntnissen auf Niveau B2* bzw. Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des europäischen Referenzrahmens erforderlich.
* Der Nachweis kann über das Abiturzeugnis erfolgen, sofern Englisch von mindestens Klassenstufe 7 bis 12 bzw. 13 und in der Oberstufe als Grundkurs belegt wurde. Der Nachweis kann auch über gängige Sprachzertifikate wie zum Beispiel TOEFL, IELTS, EFSET) erfolgen. Beachten Sie die Angebote des Spracheninstitut an der Universität Leipzig (uni-leipzig.de/sprachen). Der Nachweis kann auch über die 50 Minuten Version des EFSET Onlinetests erbracht werden. Dieser Test ist kostenlos und die Ergebnisse liegen sofort vor.
Es erfolgt eine individuelle Prüfung. Der Nachweis wird aus dem Transcript of Records ersichtlich, den Sie mit der Bewerbung einreichen. Vereinzelt kann es sinnvoll sein, die Beschreibung einzelner Module der Bewerbung beizulegen.
Bei Studiengängen wie Frühe Bildung, Frühpädagogik, Pädagogik der frühen Kindheit, Bildung und Erziehung werden die geforderten 60 Leistungspunkte in der Regel erreicht. Bei anderen Studiengängen (etwa Erziehungswissenschaft, Soziale Arbeit, Psychologie) ist dies abhängig von dem Schwerpunkt der jeweiligen Universität, der eigenen Kurswahl, den Praktika sowie dem Thema der Bachelorarbeit.
In der Regel reichen die Leistungspunkte in Studiengängen wie Kunstpädagogik oder Musikpädagogik nicht aus. Dies wird jedoch individuell geprüft.
Das 1. Staatsexamen wird als erster berufsqualifizierender Abschluss gewertet. Wichtig ist hier auch der Nachweis über mind. 60 LP mit Bezug auf pädagogische, didaktische, psychologische und/oder soziologische Zugänge zur Bildung und Entwicklung in der Kindheit.
Bei Fragen können Sie sich an die Studienfachberatung wenden.
Das Masterstudium beginnt in der Regel immer im Wintersemester. Eine Einschreibung in das Sommersemester ist grundsätzlich möglich. Sie müssen hierfür die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und einen Antrag auf Einstufung in das zweite Fachsemester beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragen.
Es werden Deutschkenntnisse Niveau C1 benötigt. Zum Bewerbungsstart reicht es aus, ein Zertifikat über Deutschkenntnisse auf Niveau B2 vorzuweisen. Spätestens zur Immatrikulation müssen Sie eine beglaubigte Kopie des anerkannten Deutschzertifikats auf dem Niveau C1 nachweisen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „International“ der Universität Leipzig.
Fragen zum Studium
Das Anrechnen von Inhalten aus anderen Studiengängen wird im Einzelfall geprüft. Sie müssen via E-Mail einen Antrag auf Anrechnung von extern erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beim Prüfungsausschuss ECR/PfB stellen. Bitte nutzen Sie hierfür unbedingt das Formular (folgt) und bachten Sie die Fristen für die Antragsstellung.
Für die Anerkennung von Leistungen im Masterstudiengang PfB gelten ab dem Wintersemester 2021/22 folgende Grundsatzbeschlüsse:
- Anträge auf Anerkennung sind grundsätzlich Einzelfallentscheidungen.
- Anerkannt werden ausschließlich ganze Module, keine Teilleistungen oder einzelne Lehrveranstaltungen.
- Grundsätzlich nicht anerkannt werden:
- Praktika (Praktikum I und Praktikum II)
- Das Masterkolloqium und die Masterarbeit
- Leistungen für das Wahlpflichtmodul im Masterstudiengang
- Studierende können sich für maximal 2 Module des Masterstudiengangs Leistungen aus dem Grundstudium anerkennen lassen.
- Werden mehrere Module des Grundstudiums für ein Modul im Masterstudiengang anerkannt, erfolgt die Benotung anteilig und gewichtet, je nach Umfang im Grundstudium.
- Für die Beantragung der Anrechnung von Studienleistungen im Masterstudiengang gelten Fristen. Die Anträge sollen vor Start des Semesters / jeweiligen Moduls gestellt werden. Die Antragsstellung ist jeweils möglich bis zum Ende der jeweils 2. Vorlesungswoche (Sonntag) des jeweiligen Sommer- bzw. Wintersemesters.
Ein Teilzeitstudium ist grundsätzlich möglich. Ein Teilzeitstudium können Sie beim zuständigen Prüfungsausschuss unter Angabe einer Begründung formlos beantragen. In der Regel wird das Teilzeitstudium für zwei Semester bewilligt. Wenn Sie ein Teilzeitstudium über zwei Semester hinaus benötigen, können Sie einen Antrag für die gesamte Dauer des Studiums stellen.
Der Studiengang ist grundsätzlich als Vollzeitstudiengang konzipiert. Es besteht keine Anwesenheitspflicht. Bei einigen Veranstaltungen ist Ihre Präsenz jedoch erforderlich, etwa bei Gruppenarbeiten oder Präsentationen.
Im Teilzeitstudium sind in der Regel 30 LP pro Studienjahr (15 pro Semester) zu erbringen. Da einige Module aufeinander aufbauen und nur belegt werden können, wenn das Vorgängermodul absolviert wurde, ist es wichtig, genau zu planen, in welcher Reihenfolge Sie Module besuchen.
Seminare oder Vorlesungen eines Moduls können nicht einzeln abgeschlossen werden, da das jeweilige Modul mit der entsprechenden Prüfungsleistung komplett abzuschließen ist.
Wenden Sie sich bitte vor der Beantragung eines Teilzeitstudiums an die Studiengangskoordination.
Durch die Teilzeit verlängert sich die Studienzeit. Das kann Auswirkungen auf Ihr Bafög bzw. Stipendum haben und sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
Die Präsenzveranstaltungen des Masterstudienganges finden in der Regel an jeweils aufeinander folgenden Wochentagen oder in Blockwochen statt. Dies kann jedoch nicht in jedem Fall garantiert werden.
Im Studiengang sind zwei Praktika im Feld der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zu absolvieren. Das Forschungspraktikum im Umfang von 40 Stunden findet im ersten Fachsemester statt und ist semesterbegleitend zu absolvieren. Das zweite Praktikum im Umfang von 200 Stunden kann semesterbegleitend und/oder in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Ausführliche Informationen zu den Pflichpraktika im Masterstudiengang finden Sie hier.
Die Hauptsprache des Studiengangs ist deutsch. Innerhalb des Studiums können vereinzelt Veranstaltungen in englischer Sprache stattfinden. Es kann zudem auch mit englischsprachiger Literatur gearbeitet werden.
Ein interdisziplinäres Vertiefungsmodul (Wahlpflichtmodul) ermöglicht eine Vertiefung in einem Fachgebiet eigener Wahl. Hierfür stehen zum Beispiel Module aus den Masterstudiengängen „Master of Early Childhood Research“ (ECR), „Begabungsförderung und Kompetenzentwicklung“ (BuK) sowie der Lehramtsstudiengänge der erziehungswissenschaftlichen Fakultät zur Wahl. Weitere Module aus anderen Bereichen, Fakultäten und Studiengängen können nach Prüfung anerkannt werden.
Es sind unterschiedliche Prüfungsleistungen zu erbringen, die auf die jeweiligen Modulinhalte abgestimmt sind. Wir sind um eine größtmögliche Variation verschiedener Formate bemüht. Im Studienführer finden Sie die Prüfungsleistungen im Überblick.
Mit einer Prüfungsleistung schließen Sie jeweils ein gesamtes Modul ab. Seminare oder Vorlesungen eines Moduls können nicht einzeln abgeschlossen werden. Innerhalb der Module sind zum Teil Studienleistungen (Prüfungsvorleistungen) zu erbringen.
Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Professionalisierung frühkindlicher Bildung sind qualifiziert für leitende, beratende und forschende Tätigkeiten in Institutionen, die frühkindliche Bildung gestalten, steuern oder verwalten.
Mögliche Berufsfelder sind zum Beispiel:
- Fach-, Praxis- und Organgisationsberatung
- Lehre an Berufsfachschulen bzw. Hochschulen
- Leitung von Kindertageseinrichtungen
- Tätigkeiten innerhalb von Fachverwaltungen, Trägern und Jugendämtern
Darüber hinaus ist nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums die Promotion als weitere Qualifikation für eine langfristige Tätigkeit im wissenschaftlichen Bereich möglich.
Besuchen Sie unsere Alumni-Porträts, um sich einen Eindruck zu verschaffen, in welchen Berufsfeldern die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Professionalisierung frühkindlicher Bildung landen.
Einige Tätigkeitsfelder setzen eine staatliche Anerkennung bzw. ein Staatsexamen voraus. Mit dem Masterabschluss „Professionalisierung frühkindlicher Bildung“ wird keine staatliche Anerkennung vergeben.
Sofern in der grundständigen Ausbildung eine staatliche Anerkennung erworben wurde, ist die praktische Tätigkeit als Erzieherin grundsätzlich möglich.
Im Masterstudiengang Professionalisierung frühkindlicher Bildung werden Kenntnisse und Fähigkeiten erworben und weiterentwickelt, die vorrangig jenseits einer Tätigkeit als frühpädagogische Fachkraft im Feld der frühkindlichen Bildung optimal genutzt werden können, etwa im Bereich Kita-Leitung oder Fachberatung.
Bitte beachten Sie: Die sächsische Qualifikations- und Forbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte schreibt vor, welche Berufsabschlüsse, berufsqualifizierenden Abschlüssen und sonstige Berufsqualifikationen Voraussetzung für die Arbeit in sächsischen Kindertagesstätten sind. Der Masterabschluss Professionalisierung frühkindlicher Bildung allein ist derzeit noch nicht in der Verordnung enthalten. In anderen Bundesländern können andere Regelungen gelten.